27.03.2021: Anzeige- und Mitteilungspflichten im nationalen Waffenregister (NWR)
Seit Infrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes vom 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis verpflichtet, überlassene oder hergestellte Waffen zu melden. Welche Auswirkungen dies auf private Waffenbesitzer hat, ist im beigefügten Informationsblatt dargestellt.
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