Großkalibergewehr

Im Gegensatz zum Kleinkaliber-Gewehr wird beim Großkaliber-Gewehr mit Zentralfeuerpatronen geschossen. Zugelassen sind Großkalibergewehre bis zu einem Kaliber von 8mm, wobei auch Mehrlader als Einzellader (d.h. nur ein gleichzeitig geladener Schuss) verwendet werden müssen.

Zu den Großkalibergewehren gehören auch die Ordonanzwaffen. Dies sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, wobei der Nachweis der Originaltreue dem Schützen obliegt.

 

 

Weitere detaillierte Informationen finden Sie im Flyer "Sportschiessen" des Deutschen Schützenbundes.
>> DSB Flyer Sportschiessen (pdf)